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Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung
Ist die Erreichung des Arbeitsplatzes dem Menschen mit Behinderung nur unter Benützung eines Kraftfahrzeuges möglich, kann zur Erlangung der Lenkerberechtigung ein Zuschuss gewährt werden.
Voraussetzungen:
• Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
• Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (ausgenommen Schüler ab 15 Jahre und Studenten)
Maximale Förderhöhe: 50% der Kosten
Quelle: Bundessozialamt / Juni 2009
