Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges
Im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeitsplatz beziehungsweise dem Antritt/der Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.
Voraussetzungen:
• Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (ausgenommen Schüler ab 15 Jahre und Studenten)
• Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
• Unterschreitung der Einkommensgrenze von EUR 2.508,- monatlich (Wert 2007), pro unterhaltsberechtigter Person steigert sich dieser Betrag um 10 %
• Vorliegen einer Lenkerberechtigung, ausgenommen behinderungs- oder altersbedingt nicht möglich - in diesem Fall ist der
Transport durch eine andere Person zulässig, wenn der PKW überwiegend für den Menschen mit Behinderung verwendet wird
• Zulassung des Kraftfahrzeuges auf den/die AntragstellerIn (auch wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst lenkt)
• Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Förderung (Ausnahmen bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Kraftfahrzeuges oder bei behinderungsbedingten Gründen)
Zuschusshöhe:
Derzeit maximal EUR 1.881,- (Wert 2007) zuzüglich behinderungsbedingt erforderliche Adaptierungen; bei Leasingfahrzeugen erfolgt eine gesonderte Zuschussberechnung.
Quelle: Bundessozialamt Juni / 2009
